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Ausbildungsklasse A:

Was darf ich mit der Klasse A fahren?

Klasse A
  • Krafträder, auch mit Beiwagen
  • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
  • oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

  • Ab dem 21. Lebensjahr auch dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit einer Nennleistung von mehr als 15 kW
  • und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bzw. einem Hubraum von mehr als 50 ccm

  • Einschluß der Klassen AM, A1 und A2
  • Mindestalter: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre (bei Vorbesitzt von A2 von 2 Jahren)
  • Kein Vorbesitz einer anderen Klasse nötig

Verlauf der Ausbildung:

1) Anmeldung:
Bei uns könnt ihr euch jeweils 30 Minuten vor dem Theorieunterricht in der Fahrschule als Fahrschüler anmelden.

  • Dachau: Montag von Mittwoch von 18:30 -19:00 Uhr

2) Antragstellung:
Damit ihr schnellstmöglich euren Führerschein in Händen halten könnt, ist es notwendig einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen.
Seit Dezember 2018 ist eine extra Bestätigung der Personalien im zuständigen Bürgerbüro für alle im Landkreis Dachau gemeldeten Fahrerlaubnisbewerber nicht mehr nötig. Die Daten werden direkt von der Fahrerlaubnisbehörde abgeglichen.

Zur Bearbeitung des Antrages werden benötigt:

  • 2 geeignete Passbilder
  • Nachweis über "Erste Hilfe Kurs"
  • Sehtest (vom Optiker, Augenarzt oder TÜV)
  • bei Erweiterung (wenn Ausstellung des ersten Führerscheins durch eine andere Behörde) benötigen wir eine Kopie des alten Führerscheins
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (Formular gibt es in der Fahrschule; falls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
  • 4 als Brief frankierte Briefumschläge mit eigener Adresse

3) Theorieprüfung:
Vor die Theorieprüfung wurde der theoretische Unterricht gestellt.
Es ist nötig 12 Grundlektionen á 90 Minuten, sowie 4 Lektionen á 90 Minuten Zusatzstoff zu absolvieren.
(Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Umfang der Grundlektionen auf 6 Einheiten)

Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

4) Praxisprüfung:
Um die praktische Prüfung zu bestehen ist es notwendig eine individuell angepasste Ausbildung zu durchlaufen.
Hierbei steht am Anfang die Grundausbildung inklusive Fahrzeugbeherrschung und Grundfahraufgaben (z.B. Slalom), gefolgt von den Besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten - gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Stück, bzw. 6 Stück bei Vorbesitz) und der Prüfungsvorbereitung.

Die Fahrprüfung selbst kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.