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Ausbildungsklasse B17:

Was darf ich mit der Klasse B17 fahren?

Klasse B
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
  • mit nicht mehr als 8 Sitzplätze (außer dem Fahrersitz;)
  • auch mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg,
  • od. einer Gesamtmasse von Zugfahrzeug + Anhänger von max. 3.500 kg

  • Einschluß der Klassen L und AM
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Kein Vorbesitz einer anderen Klasse nötig

Verlauf der Ausbildung:

1) Anmeldung:
Bei uns könnt ihr euch jeweils 30 Minuten vor dem Theorieunterricht in der jeweiligen Fahrschule als Fahrschüler anmelden.

  • Dachau: Montag und Mittwoch von 18:30 -19:00 Uhr

2) Antragstellung:
Damit ihr schnellstmöglich euren Führerschein in Händen halten könnt, ist es notwendig einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen.
Seit Dezember 2018 ist eine extra Bestätigung der Personalien im zuständigen Bürgerbüro für alle im Landkreis Dachau gemeldeten Fahrerlaubnisbewerber nicht mehr nötig. Die Daten werden direkt von der Fahrerlaubnisbehörde abgeglichen.

Zur Bearbeitung des Antrages werden benötigt:

  • 2 geeignete Passbilder
  • Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (egal wie alt dieser ist; nicht nötig bei Erweiterung)
  • Sehtest (vom Optiker, Augenarzt oder TÜV)
  • bei Erweiterung (wenn Ausstellung des ersten Führerscheins durch eine andere Behörde) benötigen wir eine Kopie des alten Führerscheins
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (Formular gibt es in der Fahrschule; falls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
  • Nennung der Begleitpersonen (Formular gibt es in der Fahrschule; Es werden Kopien des Personalausweises und des Führerscheins benötigt)
  • 4 als Brief frankierte Briefumschläge mit eigener Adresse

3) Theorieprüfung:
Vor die Theorieprüfung wurde der theoretische Unterricht gestellt.
Es ist nötig 12 Grundlektionen á 90 Minuten, sowie 2 Lektionen á 90 Minuten Zusatzstoff zu absolvieren.
(Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Umfang der Grundlektionen auf 6 Einheiten)

Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

4) Praxisprüfung:
Um die praktische Prüfung zu bestehen ist es notwendig eine individuell angepasste Ausbildung zu durchlaufen.
Hierbei steht am Anfang die Grundausbildung inklusive Fahrzeugbeherrschung und Grundfahraufgaben (z.B. Parken), gefolgt von den Besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten - gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Stück) und der Prüfungsvorbereitung.

Die Fahrprüfung selbst kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters und nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.