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Ausbildungsklasse BE:

Was darf ich mit der Klasse BE fahren?

Klasse BE
  • Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und einem beliebigem Anhänger,
  • das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers beträgt 3.500 kg;

  • Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre bei B17)
  • Vorbesitz der Klasse B bzw. B17 nötig

Verlauf der Ausbildung:

1) Anmeldung:
Bei uns könnt ihr euch jeweils 30 Minuten vor dem Theorieunterricht in der Fahrschule als Fahrschüler anmelden.

  • Dachau: Montag und Mittwoch von 18:30 -19:00 Uhr

2) Antragstellung:
Damit ihr schnellstmöglich euren Führerschein in Händen halten könnt, ist es notwendig einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen.
Seit Dezember 2018 ist eine extra Bestätigung der Personalien im zuständigen Bürgerbüro für alle im Landkreis Dachau gemeldeten Fahrerlaubnisbewerber nicht mehr nötig. Die Daten werden direkt von der Fahrerlaubnisbehörde abgeglichen.

Zur Bearbeitung des Antrages werden benötigt:

  • 2 geeignete Passbilder
  • Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (egal wie alt dieser ist; nicht nötig bei Erweiterung)
  • Sehtest (vom Optiker, Augenarzt oder TÜV)
  • bei Erweiterung (wenn Ausstellung des ersten Führerscheins durch eine andere Behörde) benötigen wir eine Kopie des alten Führerscheins
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (Formular gibt es in der Fahrschule; falls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
  • 4 als Brief frankierte Briefumschläge mit eigener Adresse

3) Praxisprüfung:
Da die theoretische Ausbildung bereits in der Klasse B / B17 eingeschlossen ist, gibt es ei der Klasse BE keinen theoretischen Unterricht oder gar eine Prüfung.

Um jedoch die praktische Prüfung zu bestehen ist es notwendig eine individuell angepasste Ausbildung zu durchlaufen.
Hierbei muss vor Allem Fokus auf den Umgang mit großen Gespannen gelegt werden. (Platzbedarf beim Abbiegen usw.)
Des Weiteren müssen die vorgeschriebenen Sonderfahrten (3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt) abgeleistet werden und der sichere Umgang beim Rangieren sowie dem Verbinden bzw. Trennen des Gespanns erlernt werden.

Die Fahrprüfung selbst kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.