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Ausbildungsklasse Mofa:

Was muss ich bei der Klasse Mofa beachten?

Klasse Mofa
  • Personen die vor dem 31.03.1965 geboren sind dürfen auch ohne Prüfung Mofa fahren
  • Mindestalter für die Mofaprüfbescheinigung ist 15 Jahre
  • Die Ausbildung umfasst theoretischen wie auch praktischen Unterricht
  • Die Prüfung kann auch schon 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.

Verlauf der Ausbildung:

1) Anmeldung:
Bei uns könnt ihr euch jeweils 30 Minuten vor dem Theorieunterricht in der jeweiligen Fahrschule als Fahrschüler anmelden.

  • Indersdorf: DI + DO 18:30 - 19:00 Uhr
  • Dachau: MI 18:30 -19:00 Uhr

2) Benötigte Unterlagen:
Zur Bearbeitung des Antrages werden benötigt:

  • 2 geeignete Passbilder
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (Formular gibt es in der Fahrschule)
  • 4 als Brief frankierte Briefumschläge mit eigener Adresse

3) Theoretischer Unterricht:
Der Theorieunterricht umfaßt 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Dazu kann der Schüler in jeder unserer Fahrschulen beliebig oft am Unterricht teilnehmen. Wichtig dabei ist, dass der Mofa-Schüler 4 x 90 Minuten Grundstoff (möglich sind Lektionen G1-12) und 2 x 90 Minuten Zusatzstoff A (möglich sind Lektionen KA 1-4) hört. Die Teilnahme ist Pflicht. Jeder Schüler unterschreibt am Ende des theor. Unterrichts auf einer Anwesenheitsliste.
Der Schüler erhält bei der Anmeldung Testbögen, die in der Fragestellung u. den möglichen Antworten identisch mit den Prüfungsbogen sind. Diese Testbögen werden zu Hause bearbeitet.


4) Praktischer Unterricht:
Dieser wird vom Fahrlehrer Roland als Einzelunterricht abgehalten. Die Teilnahme ist Pflicht. Die Kosten sind in der Kursgebühr enthalten.
Erscheint der Schüler zum vereinbarten Termin nicht, so wird beim nächsten Termin eine Gebühr von EUR 30,00 fällig.
Es werden folgende Übungen durhgeführt:
Handhabung des Mofas, Anfahren und Halten, Geradeausfahren in Schrittgeschwindigkeit, Wenden, Abbremsen, Ausweichen. Wir halten für unsere Fahrschüler sämtliche Ausrüstungsgegenstände wie Jacken, Helme, Handschuhe, Nierengurte bereit.


5) Prüfung:
Hierbei handelt es sich lediglich um eine theoretische Prüfung. Diese kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 15. Geburtstages abgelegt werden.
Wenn an allen vorgeschriebenen Theoriestunden und am praktischen Fahrunterricht teilgenommen wurde, kann man sich in der Fahrschule oder beim Fahrlehrer 10 Tage vor dem gewünschten Termin zur Prüfung anmelden.